Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung
(Gastaufnahmevertrag)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Buchung unserer Ferienwohnung
nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Ihnen vorgenommene und von uns akzeptierte
Buchung der Ferienwohnung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertrags-
verhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider
Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung gebucht und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Wir verpflichten uns, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast
Schadenersatz zu leisten.
4.
a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber
ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung ohne Zusatzleistung
10%, Bei Pauschalangeboten 20%.
c) Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt oder erscheint der Gast nicht ist
der volle Preis zu bezahlen.
5.
a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages
den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Korbach.
Bezahlung
Anzahlung:
Die Reservierung ist verbindlich, wenn die Anzahlung auf unserem Konto
eingegangen, bzw. bar bezahlt ist.
Die Höhe der Anzahlung beträgt 30,- EUR.
© by Ferienwohnung Friedewald